Die Willibrord Lösing Filterproduktion GmbH

Willibrord Lösing Filterproduktion GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

1.
Diese AGB gelten ausschließlich. AGB unserer Geschäftspartner, die von unseren AGB abweichen oder diesen entgegenstehen, erkennen wir nicht an, es sei denn, dass wir der Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben. Unsere AGB haben auch dann Geltung, wenn wir in Kenntnis der abweichenden oder entgegenstehenden AGB unserer Geschäftspartner vorbehaltlos Leistungen erbringen (z. B. Ware liefern) oder entgegennehmen.

2.
Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) als auch gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), soweit eine Unterscheidung nicht innerhalb der nachstehenden Klauseln erfolgt.

§ 2 Vorvertragliche Schuldverhältnisse und Vertragsschluss

1.
Unsere Angebote sind stets freibleibend. Bei einem Auftrag bzw. einer Bestellung handelt es sich um ein bindendes Angebot des Kunden, dass wir innerhalb von 2 Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder durch die Erbringung der Leistung annehmen können. Erfolgt die Bestellung über den Online-Store, beträgt die Annahmefrist 2 Tage.

2.
Wir behalten uns an sämtlichen Unterlagen, wie z.B. Fotos, Kalkulationen, Zeichnungen etc., die Eigentums- und Urheberrechte vor. Auch solchen, die vertraulich sind. Eine Weitergabe an Dritte bedarf unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.

§ 3 Zahlungsbedingungen

1.
Der angebotene Preis ist bindend und enthält gegenüber Verbrauchern die gesetzliche Mehrwertsteuer. Bei Unternehmern ist lediglich der Nettopreis angegeben, die gesetzliche Umsatzsteuer wird in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Es gilt insoweit die gesetzliche Umsatzsteuer zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung.

2.
Gegenüber Verbrauchern sind Preisänderungen zulässig, wenn zwischen Vertragsschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als 4 Monate liegen. Ändern sich in diesem Zeitraum bis zur Lieferung die Löhne oder Materialkosten, so sind wir berechtigt, den Preis entsprechend den Kostensteigerungen oder Senkungen anzupassen. Ein Rücktrittsrecht besteht nur dann für den Kunden, wenn die Preiserhöhung den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten zwischen Bestellung und Lieferung erheblich übersteigt.

3.
Gegenüber Unternehmern gilt ein höherer Preis als der vereinbarte Preis, wenn sich zum Zeitpunkt der Leistung der vereinbarte Preis durch eine Änderung des Marktpreises oder durch von uns für die Leistungserbringung beauftragte Dritte, die ihrerseits höhere Entgelte verlangen, erhöht. Liegt der höhere Preis 20 % oder mehr über dem vereinbarten, hat der Vertragspartner das Recht, den Rücktritt vom Vertrag zu erklären. Der Rücktritt vom Vertrag muss unverzüglich nach Bekanntgabe des erhöhten Preises geltend gemacht werden.

4.
Die Vergütung ist innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Ware bzw. Leistungserbringung zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist gerät der Vertragspartner automatisch in Zahlungsverzug. Der Abzug von Skonto oder Ratenzahlungen bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.

5.
Das Recht zur Aufrechnung steht dem Vertragspartner nur zu, wenn die Gegenansprüche unbestritten von uns anerkannt, mit unserer Hauptforderung gegenseitig verknüpft oder rechtskräftig festgestellt sind. Das Zurückbehaltungsrecht wird gegenüber Unternehmern dahingehend eingeschränkt, dass dieses nur ausgeübt werden kann, wenn der Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 4 Lieferfristen

1.
Soweit Lieferfristen vereinbart wurden, verlängern sich diese bei Streik und Fällen höherer Gewalt und wenn der Vertragspartner seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt für die Dauer der Verzögerung.

2.
Ist der Vertragspartner Unternehmer, gilt die Lieferung ab Werk als vereinbart; dies gilt nur dann nicht, wenn eine anderweitige Abrede getroffen wurde, die unserer schriftlichen Bestätigung bedarf oder sich aus der Auftragsbestätigung etwas anderes ergibt.

§ 5 Abnahmeverzug

Wenn der Vertragspartner nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist unter Androhung, nach fruchtlosem Ablauf der Frist vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen, stillschweigt oder die Abnahme ausdrücklich verweigert, bleibt unser Anspruch auf Vertragserfüllung bestehen. Wir haben jedoch das Recht, in diesen Fällen vom Vertrag zurückzutreten und / oder Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen. Als Schadensersatz statt der Leistung können wir 25% des Nettopreises fordern, sofern der Vertragspartner nicht nachweist, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nicht in der Höhe der Pauschale entstanden ist.

§ 6 Haftung

1.
Ist der Vertragspartner Verbraucher, hat er offensichtliche Mängel innerhalb von 2 Wochen nach Auftreten des Mangels schriftlich anzuzeigen. Wenn die Anzeige des Mangels nicht innerhalb dieser Frist erfolgt, erlöschen die Gewährleistungsrechte. Dies gilt nicht, wenn wir den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben (§ 444 BGB). Im Übrigen haften wir bei Vorliegen eines Mangels nach den gesetzlichen Vorschriften.

2.
Gegenüber Unternehmern behalten wir uns bei Vorliegen eines Mangels vor, die Art der Nacherfüllung zu wählen.

3.
Gegenüber Verbrauchern beträgt die Verjährungsfrist für Ansprüche wegen eines Mangels bei Lieferung neuer Sachen 2 Jahre und bei Lieferung gebrauchter Sachen 1 Jahr; die Frist beginnt mit Gefahrübergang.

4.
Gegenüber Unternehmern beträgt die Verjährungsfrist für Ansprüche wegen eines Mangels grundsätzlich ein Jahr. Die Verjährungsfristen bei Rückgriff gemäß der §§ 478 und 479 BGB bleiben unberührt.

5.
Die Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen und deliktische Haftung wird auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Der Ausschluss der Haftung gilt auch für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie bei Schäden aufgrund Verzuges.

6.
Soweit die Haftung gemäß § 6 Nr. 5 für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beruhen, für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren diese Ansprüche innerhalb eines Jahres.

7.
Soweit die Haftung auf Schadensersatz uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung auf Schadensersatz unserer Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

1.
Gegenüber Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.

2.
Gegenüber Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen gegen den Unternehmer vor.

3.
Soweit ein Dritter die Zwangsvollstreckung unter Eigentumsvorbehalt stehender Ware betreibt, hat uns dies der Vertragspartner unverzüglich mitzuteilen.

4.
Ist der Vertragspartner Unternehmer, tritt dieser für den Fall der Weiterveräußerung oder Vermietung der unter Vorbehalt gelieferten Ware die daraus entstehenden Forderungen gegen seine Vertragspartner zur Sicherheit an uns ab.

5.
Wenn der Wert der Sicherung unserer Ansprüche gegen den Vertragspartner mehr als 20 % beträgt, haben wir auf sein Verlangen Sicherheiten freizugeben.

§ 8 Formzwang

Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die uns gegenüber oder einem Dritten abgegeben werden, bedürfen der Schriftform.

§ 9 Verjährung der Ansprüche auf Zahlung

Abweichend von § 195 BGB verjähren unsere Ansprüche auf Zahlung in 5 Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.

§ 10 Sonstiges

1.
Erfüllungs- und Zahlungsort ist unser Geschäftssitz, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.

2.
Das UN-Kaufrecht wird ausgeschlossen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

3.
Ist der Vertragspartner Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht.